Gibt es eine Schnittstelle für Fakturasystem-Zweitbelege?

Mit kassa24 können rechtsgültige „Zweitbelege“ für Rechnungen aus ERP- und Warenwirtschaftslösungen ohne zusätzliche Benutzer-Interaktion ausgestellt werden.

Die Zweitbeleg-Schnittstelle steht ab der Plus-Version von kassa24 zur Verfügung.

Wenn Sie an der Umsetzung dieser Schnittstelle interessiert sind, senden Sie uns eine Nachricht an info@kassa24.at und wir teilen Ihnen die URL für das Test- und das Echtsystem gerne mit.

Was ist ein Zweitbeleg?

Viele Branchenlösungen sind teilweise Jahrzehnte alt und eine Anpassung an die Anforderungen der neuen Registrierkassenpflicht in Österreich ist gar nicht mehr möglich oder wäre unwirtschaftlich.

Für solche Fälle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass Sie mit einer sehr einfachen Registrierkasse einen sog. ZWEITBELEG ausstellen können.

Dabei erstellen Sie die Rechnung in Ihrem Programm. Anschließend geben Sie in die Registrierkasse nur den Zahlungsbetrag als einzelne Position ein und tragen als eindeutige Beziehung zur Rechnung die Belegnummer ein.

Der Kassenbeleg mit Signatur aus kassa24 wird dann (ohne Mehrwertsteuer) als Nachweis der Barzahlung erstellt. Dieser entspricht im Falle einer Prüfung der Registrierkassen-Sicherheitsverordnung.

Zweitbeleg Schnittstelle

Mit kassa24 können rechtsgültige „Zweitbelege“ für Rechnungen aus ERP- und Warenwirtschaftslösungen ohne zusätzliche Benutzer-Interaktion ausgestellt werden.

Die Zweitbeleg-Schnittstelle steht ab der Plus-Version von kassa24 zur Verfügung. Sie sparen sich damit die mühsame und vermutlich sehr teure Anpassung Ihres Faktura Programms.

Technische Anbindung

Wenn Sie an der Umsetzung dieser Schnittstelle interessiert sind, senden Sie uns eine Nachricht an info@kassa24.at und wir teilen Ihnen die URL für das Test- und das Echtsystem gerne mit.

Die Beschreibung für die technische Anbindung finden Sie hier: Kassa24_API_v1.2.pdf.


Wie ist eine Rechnung zu behandeln, die als Zielrechnung mit Erlagschein hergegeben wurde und dann doch bar bezahlt wird?

Dr. Schelling: In diesem Fall liegt bei Bezahlung dieser Rechnung eine Barzahlung vor. Die Steuerschuld entsteht aber nicht ein zweites Mal, da der Unternehmer keine „Rechnung“ im Sinn des UStG 1994 ausstellt, sondern nur einen Beleg über die empfangene Barzahlung.

Es ist zulässig auf diesem Beleg lediglich auf die Nummer der Rechnung zu verweisen und keine Aufschlüsselung der Umsätze nach Steuersätzen vorzunehmen, wenn die Rechnung zur Abfuhr der Steuerschuld schon im (elektronischen) Aufzeichnungssystem erfasst wurde.

Es ist zweckmäßig, den Registrierkassenbeleg als Zweitausfertigung zu kennzeichnen.